Bootsmann

Zielgruppe
  • Rettungsschwimmer ab Silber
  • angehende Wasserretter
  • angehende Bootsführer
Voraussetzungen zum Bootsmann nach APV Bund Bewerber müssen
  • mindestens 16 Jahre alt sein,
  • einen gültigen Nachweis als Angehöriger der Wasserwacht besitzen und
  • das Deutsche Rettungsschwimm-Abzeichen Silber oder Gold besitzen.
Theoretische Ausbildung Inhalte sind:
  • Grundlagen Schifffahrtsrecht
  • Verhalten an Bord
  • Besonderheiten des Einsatzgebietes
  • Verhalten in Badezonen
  • Gefahren und Einschränkungen
  • Rettungseinsätze
Praktische Ausbildung Inhalte sind:
  • Arbeiten mit Tauwerk, Ausführen von Knoten
  • Hilfe bei Bootsmanövern
  • Rettungsmanöver (Mensch über Bord)
  • Seemännische Arbeiten wie An- und Ablegen, Schleppen, Ankern
  • Rettungseinsätze
  • Umgang mit seemännischem Gerät wie Rettungswesten, Bootshaken, Fender, Paddel
  • Umgang mit Rettungsgerät
  • Umgang mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen

Bootsführung

Vorraussetzungen: Am Prüfungstag das 16. Lebensjahr vollendet haben Bescheinigung über das Seh- und Hörvermögen (nicht älter als 6 Monate) gültiger Dienstausweis bzw. DRK-Server Eintrag Umfang (1UE=45min): mind. 30 UE Theorie/10 UE Praxis Anmeldung bei Hans-Peter Stein.

ERROR: Content Element with uid "19342" and type "gridelements_pi1" has no rendering definition!

Unterstützen Sie jetzt ein Hilfsprojekt mit Ihrer Spende